Erwerbsminderung versteht man die teilweise oder volle Erwerbsminderung eines Arbeitnehmers. Volle Erwerbsminderung hat derjenigen, der regelmäßig nur noch weniger als 3 Stunden am Tag seine Arbeit ausüben kann. Teilweise Erwerbsminderung hat derjenige der weniger als sechs Stunden aber mindestens noch drei Stunden seine Arbeit ausüben kann.
Trotz ((Rentenbezug)) auf Grund von Erwerbsminderung darf derjenige eine selbständige Arbeit zum Hinzuverdienst ausüben, wobei es jedoch bei einer Überschreitung von 325 Euro zu einer Kürzung der ((Rente)) kommt. Um überhaupt einen Anspruch auf Grund Erwerbsminderung zu haben muss mindestens 5 Jahre Beitrag und in den letzten fünf Jahren vor der Berufs- oder ((Erwerbsunfähigkeit)) für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Nichts ist ohne Ausnahme und so entfallen auch hier die 3 Jahre ((Pflichtbeiträge)) wenn die 5 oben erwähnten Beitragsjahre schon von 1984 erfüllt wurden und seit 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt wurde.
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Rente auf Grund Erwerbsminderung
Geschrieben von Admin • 2006-12-27
