Direktversicherung versteht man eine spezielle Art der Lebensversicherung bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten diese ((Versicherung)) abschließt und die Beiträge zahlt, der Arbeitnehmer sich allerdings auch daran beteiligen kann.
Bezugsberechtigt bei der Direktversicherung sind Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen.
Durch das Alterseinkünftegesetz sind die Beiträge des Arbeitgebers bzw. Beiträge aus einer ((Entgeltumwandlung)) des Arbeitnehmers aus dem ersten Dienstverhältnis für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung steuerfrei, wenn eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung als ((Rente)) oder ein Auszahlungsplan vorgesehen ist als auch die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der ((Rentenversicherung)) der Arbeiter und Angestellten (West) nicht übersteigt.
Angebote zur Direktversicherung (http://direktversicherung.versicherungen-secureconcept.org/) und Altersvorsorge.
