Unter Altersvorsorge versteht man in der Regel die Maßnahmen, die notwendig sind, um auch nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben den gewohnten und uneingeschränkten Lebensunterhalt finanzieren zu können.
Hierzu gehören unter anderem neben der gesetzlichen Altersvorsorge die betriebliche ((Direktversicherung)), die ((Riester-Rente)) oder ggf. auch die ((Rürup-Rente)). Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sich nicht im öffentlichem Dienst befinden, einen individuellen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie die Zusage des Arbeitgebers durch ((Entgeltumwandlung)) finanzieren.
Vom Gehalt kann bis zu 2.520,00 Euro jährlich für die betriebliche Altersvorsorge aufgebracht werden.
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Altersvorsorge
Geschrieben von Admin • 2006-12-13
