Unter einer Altersrente versteht man eine ((Rente)), die u.a. bei Erreichen einer festgelegten Altersgrenze gezahlt wird.
Altersrenten können unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Erreichen des 65. Lebensjahres, der ((Regelaltersgrenze)), aber nicht Vollendung des sechzigsten Lebensjahres bezogen werden.
Zu den Altersrenten gehört die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrenten für schwerbehinderte Menschen sowie die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Die Altersrenten sind im Sechsten Buchs ((Sozialgesetzbuch)) (SGB VI)geregelt.
siehe auch : ((Pfändung Rente)) , ((Private Rente)) , ((Sofortrente))
