Kassenbeitragspflicht bei Direktversicherung

Geschrieben von Admin • Montag, 19. Mai 2008 • Kategorie: Altersvorsorge allgemein

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass die Krankenkassenbeiträge auf Auszahlungen von Direktlebensversicherungen rechtens sind.


Zu entscheiden war auf Grund einer Verfassungsbeschwerde deren Beschwerdeführer Beträge aus Direktversicherungen in Höhe von 22950,51 Euro sowie 86331,31 Euro ausgezahlt bekommen hatten und die Krankenkasse jeweis 29,07 Euro sowie 107,19 Euo monatlich festgelegt hatte. Bis zu der Gesetztesänderung in 2004 war nämlich bei  Direktlebensversicherungen die Auszahlung als Einmalzahlung steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun noch einmal fest, dass eine Beitragserhebung hierauf auf Grund der Tatsache, dass es keinen nennenswerten Unterschied zwischen einmaliger Zahlung und fortlaufenden Zahlungen gibt, rechtens ist. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sah das Gericht ebenfalls nicht. (Az: 1 BvR 1924/07)

0 Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
  1. Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben


Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!