Kassenbeitragspflicht bei Direktversicherung
Geschrieben von Admin • Montag, 19. Mai 2008 • Kategorie: Altersvorsorge allgemeinDas Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass die Krankenkassenbeiträge auf Auszahlungen von Direktlebensversicherungen rechtens sind.
Zu entscheiden war auf Grund einer Verfassungsbeschwerde deren Beschwerdeführer Beträge aus Direktversicherungen in Höhe von 22950,51 Euro sowie 86331,31 Euro ausgezahlt bekommen hatten und die Krankenkasse jeweis 29,07 Euro sowie 107,19 Euo monatlich festgelegt hatte. Bis zu der Gesetztesänderung in 2004 war nämlich bei Direktlebensversicherungen die Auszahlung als Einmalzahlung steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun noch einmal fest, dass eine Beitragserhebung hierauf auf Grund der Tatsache, dass es keinen nennenswerten Unterschied zwischen einmaliger Zahlung und fortlaufenden Zahlungen gibt, rechtens ist. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sah das Gericht ebenfalls nicht. (Az: 1 BvR 1924/07)

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