Änderungen bei der Berufsunfähikeit
Geschrieben von Admin • Samstag, 5. Januar 2008 • Kategorie: BerufsunfähigkeitSo müssen die Versicherungsuntrnehmen bei Antragsstellung viel genauer nach Ihren Erkrankungen fragen. Grundlage hierfür ist das neue Versicherungsvertragsgesetz. Mit diesem Gesetz ist es nun für die Versichung deutlich schieriger geworden im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, da man nur das heranziehen kann, was konkret erfragt wurde. Kleinere Flüchtigkeitsfehler bei den Angaben sollen neuerdings auch nicht mehr zur Streichung der kompletten Rente führen können sondern zu Abstufungen führen. Wer allerdings vorsätzlich grob fahrlässig falsche Angaben macht wird immer noch mit der kompletten Streichung der Berufsunfähigkeitsrente rechnen müssen. Darum bleibt auch der dringende Rat bestehen, Anträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung äußerst gewissenhaft und korrekt auszufüllen, damit später im Schadenfall daraus keine Nachteile entstehen.

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