Änderungen bei der Berufsunfähikeit

Geschrieben von Admin • Samstag, 5. Januar 2008 • Kategorie: Berufsunfähigkeit

Ab diesen Jahres gibt es Änderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

So müssen die Versicherungsuntrnehmen bei Antragsstellung viel genauer nach Ihren Erkrankungen fragen. Grundlage hierfür ist das neue Versicherungsvertragsgesetz. Mit diesem Gesetz ist es nun für die Versichung deutlich schieriger geworden im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern, da man nur das heranziehen kann, was konkret erfragt wurde. Kleinere Flüchtigkeitsfehler bei den Angaben sollen neuerdings auch nicht mehr zur Streichung der kompletten Rente führen können sondern zu Abstufungen führen. Wer allerdings vorsätzlich grob fahrlässig falsche Angaben macht wird immer noch mit der kompletten Streichung der Berufsunfähigkeitsrente rechnen müssen. Darum bleibt auch der dringende Rat bestehen, Anträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung äußerst gewissenhaft und korrekt auszufüllen, damit später im Schadenfall daraus keine Nachteile entstehen.

0 Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
  1. Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben


Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!