Verweisungsberuf - Berufsunfähigkeit

Geschrieben von Admin • Freitag, 21. März 2008 • Kategorie: Berufsunfähigkeit

Auch wenn ein Arbeitnehmer nach einem Unfall von seinem Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz eingerichtet bekommt, bedeutet das nicht zwangsläufig für seine Berufsunfähigkeitsversicherung, dass diese nicht leisten muss.


Im einem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ( 14 U 225/05 ) hatte ein Lockführer ein Bein verloren und nun eine Hilfsarbeiterstelle eingerichtet bekommen worauf seine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Begründung Vergütung und Wertschätzung lägen nicht spürbar unter dem Niveau des bisherigen Berufes als Rangierer und Lokführer nicht leisten wollte. Das Gericht sah allerdings nicht so. Die neue Tätigkeit sei hinsichtlich der Wertschätzung deutlich unter das Niveau der bisherigen Tätigkeit gesunken.

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