Pfändung Lebensversicherungen

Geschrieben von Admin • Sonntag, 2. März 2008 • Kategorie: Altersvorsorge allgemein

Eine Lebensversicherung oder Direktversicherung, kann von einem Gläubiger beim Gericht mit Hilfe einers Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gepfändet werden. So ist auch gegebenenfalls eine privaten Kapitallebensversicherung nicht vor dem Gläubiger sicher, auch wenn diese für den Schuldner als Ersatz der Rentenversicherung dient. Wie kann man sich schützen?


Ja, denn wird festgelegt, dass die Kapitallebensversicherung nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder im Falle einer Berufsunfähigkeit lebenslang als Rente gezahlt, kann diese nicht gepfändet werden, solange die normalen Pfändungsfreigrenzen nicht überschritten werden. Grundlage ist hier das Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom Februar 2007. So sollte durchaus überlegt werden, ob bestehende Versicherungen diesbezüglich wenn möglich geändert werden. Hier empfiehlt sich eine Baratung durch Experten die Ihre Verträge daraufhin prüfen und Sie entsprechend fachgerecht beraten können.

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