Aufschlag Pflegeversicherung

Geschrieben von Admin • Montag, 10. März 2008 • Kategorie: Pflegeversicherung

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem Urteil, dass der höhere Beitrag Kinderloser zur Pflegeversicherung rechtens ist. Dieses gilt auch für Erwachsene die keine Kinder aus medizinischen Gründen haben können.


Grundlage ist das seit 2005 geltende Gesetz zur Zahlung von 1,97 statt 1,7 Prozent des Einkommens in die Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre. Ausgenommen vom höheren Beitrag  ausgenommen sind Menschen, die vor 1940 geboren sind, ALG II-Empfänger als auch Wehr- und Zivildienstleistende. Ein Mann hatte dagegen geklagt, da seine Partnerin aus medizinischen Gründen keine Kinder haben konnte.(Az.: B 12 KR 38/06)

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