Hinzuverdienstgrenze bei der Rente

Geschrieben von Admin • Montag, 25. Februar 2008 • Kategorie: gesetzliche Rente

Rückwirkend ab diesem Jahr, also dem 1.1.08 sollen Altersrentner unter 65 Jahren und Erwerbsminderungsrentner zu ihrer Rente mehr hinzu verdienen dürfen.



Grundlage dafür ist ein Gesetz, welchem bereits Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben. Stimmt der Bundespräsident zu, wird die Verkündigung gegen Ende 02.2008 erwartet. Die Änderung bewirkt, dass die Hinzuverdienstgrenze der Minijobgrenze von 400€ angeglichen wird. Sie liegt bislang bei 355€. Somit besteht zukünftig keine Gefahr von Verwechslungen mehr.

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