Beitragsbemessungsgrenzen 2008

Geschrieben von Admin • Freitag, 4. Januar 2008 • Kategorie: gesetzliche Rente

Zum 1. Januar 2008 gibt es Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen die entsprechend (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat) geändert wurden:

West

Ost

Monat

-

Jahr

  

Monat

-

Jahr

   

Beitragsbemessungsgrenze
 (allg. Rentenversicherung)

     5300,00 €   

     63.600,00 €   

  

     4500,00 €   

     54.000 ,00€   

Beitragsbemessungsgrenze
 (Knappschaft)

6550,00 €   

78.600,00 €   

  

5550,00 €   

66.600,00 €   

Beitragsbemessungsgrenze
 (Arbeitslosenversicherung)

5300,00 €   

63.600,00 €   

  

4500 ,00€   

54.000,00 €   

Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- u. Pflegeversicherung)

4012,50 €   

48.150,00 €   

  

4012,50 €   

48.150,00 €   

Beitragsbemessungsgrenze
(Kranken-u. Pflegeversicherung)

3600,00 €   

43.200 ,00€   

  

3600,00 €   

43.200,00 €   

Bezugsgröße der Sozialversicherung       

2485,00 €   

29.820,00 €   

  

2100,00 €   

25.200,00 €   

  

vorl. Durchschnittsentgelt/Jahr in der
Rentenversicherung

30.084,00 €

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