Freibeträge bei Renten

Geschrieben von Admin • Montag, 25. Juni 2007 • Kategorie: gesetzliche Rente

Die ((Deutsche Rentenversicherung Bund)) hat darauf hingewiesen, dass sich zum 1.7.07 die Freibeträge bei den ((Renten)) wegen Todes erhöhen.

Da man als Witwe, Witwer oder auch Waise sich neben den Renten wegen Todes im bestimmten Größenordnungen Geld ohne Minderung ihrer ((Hinterbliebenenrente)) hinzuverdienen kann, ist die Höhe der ((Freibeträge)) natürlich von besonderer Bedeutung. In den alten Bundesländern konnten Witwer bzw. Witwen bisher monatlich 689,83 Euro bzw 606,41 Euro in den neuen Bundesländern anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dieses ändert sich nun auf 693,53 Euro bzw. 609,58 Euro. Der Freibetrag steigt für jedes Kind um 147,11 Euro in den alten und um 129,30 Euro. Dieses gälte gilt für Bezieher von ((Erziehungsrenten)).

Für Bezieher von ((Waisenrenten)) liegt der neue Freibetrag 462,35 Euro bzw. 406,38 Euro. Weitere Auskünfte erhält man bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung als auch bei bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800.

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