Breite Zustimmung für Künstlersozialversicherung

Geschrieben von Admin • Freitag, 11. Mai 2007 • Kategorie: gesetzliche Rente

Heute hat der Bundesrat der Dritten Novelle zur ((Künstlersozialversicherung)) zugestimmt nachdem zuvor auch schon der Bundestag am 22.3.2007 mit einer großen Mehrheit dieser zugestimmt hatte.

Mit den Änderungen sollen zwei Problemen begegnet werden, die in jüngster Zeit bei diesem international einmaligen Modells der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstler in Erscheinung traten. Dieses seinen zum Einen Verwerter gewesen, die ihrer(( Abgabepflicht)) nicht nachkommen seien als auch das Fehlen systematischer Überprüfungen von Angaben der Versicherten. Da durch die Gesetzesänderung die Aufgabe auf die ((Deutsche Rentenversicherung)) übertragen wird verbessert sich somit die Überprüfung der Abgabepflicht.Die Unternehmen führen die Abgabe weiterhin an die Künstlersozialkasse ab. Die Stärkung der Künstlersozialversicherung war bereits im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 festgelegt worden. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz in Kraft treten.

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