Wenn Kinder für Eltern zahlen müssen

Geschrieben von Admin • Sonntag, 7. Januar 2007 • Kategorie: Pflegeversicherung

Je älter man wird, um so öfter spielt dann die Gesundheit nicht mehr mit. Wird es dann chronisch bzw. verschlechtert sich die gesundheitliche Lage massiv, entsteht häufig eine ((Pflegebedürftigkeit)). Um die Menschen mit den entstehenden Kosten nicht alleine zu lassen, wurde die ((Pflegeversicherung)) zum 1.1.1995 als „fünfte Säule“ der ((Sozialversicherung)) eingeführt.


Die ((Pflegekasse)) lässt vom ((Medizinischen Dienst)) oder vom Sozialmedizinischen Dienst die Pflegebedürftigkeit und den ((Pflegeaufwand)) dafür im Einzelnen mittels eines Gutachtens durch einen angemeldeten Hausbesuch feststellen. Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse eine der ((Pflegestufe))n. Die Pfegestufen sind mitbestimmend für Leistungen der Pflegeversicherung. Reichen die Zahlungen nicht aus übernehmen die Sozialämter die Kosten, die jdeoch dann an die Kinder der Pflegebedürftigen Person herantreten. Dann kann es schnell teuer werden. Allerdings muss man nicht mit seinem gesamten Vermögen aufkommen. So werden Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder auch das eigene Wohnhaus nicht berücksichtigt. Wohl aber ein Tei des Einkommens. Hier gibt es Regelungen mit dem s.g. ((Selbstbehalt)).

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