Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung
Geschrieben von Admin • Donnerstag, 29. September 2005 • Kategorie: SozialversicherungGestern am 28.9.05 hat das Kabinett die Dritte Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die ((Sozialversicherung)) beschlossen, in der Änderungen in der Sachbezugsverordnung sowie redaktionelle Anpassungen in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung enthalten sind.
In der Sachbezugsverordnung wird der Wert von Sachbezügen wie Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung bestimmt, die ein Beschäftigter als Teil seines Lohnes bekommt. Für Verpflegung wird der Wert um 2,40€ auf 202,70€ angehoben und für die Unterkunft in den alten Bundesländern erhöht sich der Wert um 2,30€ auf 196,50€ als auch in den neuen Ländern um 4,-€ auf 182,-€ Der Bundesrat muss dieser Verordnung allerdings noch zustimmen.

0 Kommentare
Kommentar schreiben