Rentenaufteilung nach der Scheidung
Geschrieben von Admin • Freitag, 6. März 2009
Die Reform des Versorgungsausgleichs hat heute den Bundesrat passiert und somit kann das Gesetzt zum 1.9.2009 in Kraft treten. Mit dieser Reform wird die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen nach der Scheidung geregelt. Das neue Recht
soll Chancen und Risiken der jeweiligen Versorgung
wie beispielsweise Rentenanrechte durch die gesetzlichen
Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder betriebliche
/ private Altersvorsorge, gleichermaßen auf beide Ehepartner verteilen und damit die bisherigen zum Teil grob falschen
Teilungsergebnissen eliminieren.
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