Beitragspflicht für Einmalzahlungen

Geschrieben von Admin • Donnerstag, 14. September 2006

In der Medien-Information Nr. 30/06 ((Bundessozialgerichts)) wurde darauf hingewiesen, dass ((Pflichtversicherte)) Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen ((Pflege­versicherung)) Beiträge aus ihrer ((Rente)) aber auch aus der betrieb­lichen ((Altersversorgung)) zu tragen haben. So muss der Rentner auch bei einer ((Direktversicherung)) die als eine Summe ausbezahlt wird Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.