Beitragspflicht für Einmalzahlungen
Geschrieben von Admin • Donnerstag, 14. September 2006In der Medien-Information Nr. 30/06 ((Bundessozialgerichts)) wurde darauf hingewiesen, dass ((Pflichtversicherte)) Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen ((Pflegeversicherung)) Beiträge aus ihrer ((Rente)) aber auch aus der betrieblichen ((Altersversorgung)) zu tragen haben. So muss der Rentner auch bei einer ((Direktversicherung)) die als eine Summe ausbezahlt wird Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
