Betriebliche Altersversorgung wird gestärkt

Geschrieben von Admin • Donnerstag, 4. Mai 2006

Mit den Gesetz soll die Finanzierung der Insolvenzsicherung von ((Betriebsrente))n über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt werden. Der PSVaG ist Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen ((Altersversorgung)). Er zahlt im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern.

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