Änderung des Künstler- Sozialversicherungsgesetzes
Geschrieben von Admin • Mittwoch, 13. Dezember 2006Am 13. 12.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlossen.
Diese Maßnahme soll Beitrags- und Abgabegerechtigkeit herstellen und die finanziellen Grundlagen der Künstlersozialversicherung stabilisieren.
Über die Künstlersozialversicherung sind freiberufliche Künstler und Publizisten in der gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Sie finanziert sich zur Hälfte aus den Beitragen der Versicherungsnehmer, zu 30% mittels der Künstlersozialabgabe und einem Zuschuss von 20% des Bundes.
Da der Finanzbedarf in den letzten Jahren bei der Künstlersozialversicherung deutlich angestiegen ist, bestand Handlungsbedarf.
Die neue Regelung ermöglicht wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der versicherten Künstler und Publizisten. Auf der Verwerterseite sollen möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich entrichten. Vom nächsten Jahr soll der Künstlersozialabgabesatz 5,1% betragen und damit gegenüber 2006 um 0,4 Prozent abgesenkt werden. Prüfdienste sollen von ((Deutschen Rentenversicherung)) ausgeführt werden. Dieses soll in Zukunft feststellen, ob und in welcher Höhe Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig sind.(rl)

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