Rente auf Grund Erwerbsminderung

Geschrieben von Admin • Samstag, 27. Mai 2006 • Kategorie: gesetzliche Rente

Unter Erwerbsminderung versteht man die teilweise oder volle Erwerbsminderung eines Arbeitnehmers.


Volle ((Erwerbsminderung)) hat derjenigen, der regelmäßig nur noch weniger als 3 Stunden am Tag seine Arbeit ausüben kann. Teilweise Erwerbsminderung hat derjenige der weniger als sechs Stunden aber mindestens noch drei Stunden seine Arbeit ausüben kann. Trotz ((Rentenbezug)) auf Grund von Erwerbsminderung darf derjenige eine selbständige Arbeit zum ((Hinzuverdienst)) ausüben, wobei es jedoch bei einer Überschreitung von 325 Euro zu einer Kürzung der Rente kommt. Um überhaupt einen Anspruch auf Grund Erwerbsminderung zu haben muss mindestens 5 Jahre Beitrag und in den letzten fünf Jahren vor der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit für mindestens drei Jahre ((Pflichtbeiträge)) gezahlt worden sein. Nichts ist ohne Ausnahme und so entfallen auch hier die 3 Jahre Pflichtbeiträge wenn die 5 oben erwähnten Beitragsjahre schon von 1984 erfüllt wurden und seit 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt wurde.

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