Rente im Ausland

Geschrieben von Admin • Freitag, 16. Juni 2006

Es gibt 2 Arten der grenzüberschreitenden Renten. Die erste Art ist die, dass der Rentenantrag in Deutschland gestellt wurde, der Rentner aber im Ausland lebt.


Die zweite Art ist, wenn ein inländischer Rentenempfänger im Ausland gearbeitet hat.Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, sollte einiges beachten. So müssen auch die im Ausland gezahlten ((Renten)) versteuert werden, womit es ggf. zu einer zu einer Doppelbesteuerung durch das Steuerrecht des Auslandswohnsitzes kommt. Auch werden von der ((Krankenversicherung)) keine Zuschüsse im Ausland gezahlt. Bei Berufstätigkeit im Ausland zählen ((Versicherungszeiten)) mit. Man erhält dann die einzelnen Renten aus den jeweiligen Ländern. Der ((Rentenantrag)) wird mit Hinweis auf die ausländischen Versicherungszeiten dort gestellt, wo die Person wohnt und der Rentenversicherungsträger veranlasst normalerweise alles weitere vor Ort. Die ((Deutsche Rentenversicherung)) ist als Verbindungsstelle ins Ausland Ihr Ansprechpartner wenn es z.B. um die Frage geht, mit welchen Ländern entsprechende Abkommen besteht.

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