Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht

Geschrieben von Admin • Mittwoch, 28. Juni 2006 • Kategorie: Altersvorsorge allgemein

Die ((Rentenversicherung)) mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht ist eine Form der ((Altersvorsorge)) die sich insbesondere für diejenigen eignet, die in jüngeren Jahren über eine größere Geldmenge verfügen.


Eine Gesundheitsprüfung nicht i.R. nicht erforderlich. Bei dieser Form der Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der ((Versicherung)). Aus diesem Depot das mit variablem Zinssatz verzinstwir nimmt das ((Versicherungsunternehmen)) die Beiträge zur Rentenversicherung. Nach Ablauf der 5 Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf, mindestens 7 Jahre. Aus steuerlichen Gründen sollte das Vertragsende nach Vollendung des 60. Lebensjahres sein. Der Vertrag kommt zur Hälfte seuerfrei zur Auszahlung. Als Versicherungsnehmer bietet sich auch hier die die Entscheidung zwischen Auszahlung und lebenslanger ((Rentenzahlung)). Vorteil auch hier die kurze Ansparzeit, die die Finanzierung überschaubar hält.

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