Nachbesserung bei der Riesterrente

Geschrieben von Admin • Donnerstag, 10. September 2009 • Kategorie: Riester-Rente

Eine Nachbesserung der Rieserrenten-Förderung macht ein aktuelles Urteil der Europäischen Gerichtshofes notwendig. Die Eu-Kommission hatte die Klage eingereicht.


Mehrere Regelungen seien Diskreminierend und müssen nun von der Bundesregierung nachgebessert werden.Hierzu zählt unter anderem die Regelung, dass Rentner die staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, wie es beispielsweise bei den "Mallorca Rentnern" der Fall ist.
Ebenfalls unzulässig sei, dass Riesterkapital nur für Immobilien in Deutschland benutzt werden darf.
Eine weitere Benachteiligung sah das Gericht bei den EU Bürgern, die in Deutschland arbeiten, aber keine Riesterförderung beantragen können, da sie keine Steuern in Deutschland zahlen. Auch diese Arbeitnehmer sind zukünftig förderberechtigt.

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