Rentenstabilität
Geschrieben von Admin • Freitag, 10. Juli 2009 • Kategorie: gesetzliche Rente
Der Bundesrat hat am Freitag, den 10. Juli 2009 dem 3. SGB-IV-Änderungsgesetz mit einigen Neuerungen zugestimmt.
Um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken hatte man ein gesetz auf den Weg gebracht, welches die Stabilität der gesetzlichen Rente in unserem Land auch dann garantiert, wenn entgegen den Erwartungen die Löhne einmal über das Jahr sinken. Es soll eine Solidaritätsbekundung der Jungen an die Alten Menschen sein. In einer Meldung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde allerdings auch betont, dass man für das nächste Jahr wie auch für die Folgejahre keine Senkungen der Löhne erwarte und es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt.
Um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken hatte man ein gesetz auf den Weg gebracht, welches die Stabilität der gesetzlichen Rente in unserem Land auch dann garantiert, wenn entgegen den Erwartungen die Löhne einmal über das Jahr sinken. Es soll eine Solidaritätsbekundung der Jungen an die Alten Menschen sein. In einer Meldung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde allerdings auch betont, dass man für das nächste Jahr wie auch für die Folgejahre keine Senkungen der Löhne erwarte und es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt.

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