SGB-IV-Änderungsgesetz beschlossen

Geschrieben von Admin • Samstag, 20. Juni 2009 • Kategorie: Allgemeine Infos

Ebenfalls am 19.6. wurden Neuregelungen des 3. SGB-IV-Änderungsgesetz vom Bundestag beschlossen. So bleiben auch dann in Zukunft die Renten stabil, wenn entgegen aller Erwartungen die Löhne über das ganze Jahr einmal sinken.


Die Bundesregierung betonte hierzu, dass dieses eine reine Vorsichtsmaßnahme sei, da man weder im kommenden Jahr als auch in den folgenden keine Senkung der Löhne über ein ganzes Jahr erwarte. Auch bei der Kurzarbeit wurden Veränderungen bescjlossen. So wurde die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Zukunft die Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7.Monat voll übernimmt. Insgesamt umfasst das 3. SGB IV-Änderungsgesetz 34 verschiedene gesetzliche oder verwaltungstechnische Änderungen.

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