Ren­ten­auf­tei­lung nach der Schei­dung

Geschrieben von Admin • Freitag, 6. März 2009

Die Reform des Ver­sor­gungs­aus­gleichs hat heute den Bundesrat passiert und somit kann das Gesetzt zum 1.9.2009 in Kraft treten. Mit dieser Reform wird die Auf­tei­lung der in der Ehe er­wor­be­nen Ver­sor­gun­gen nach der Scheidung geregelt. Das neue Recht soll Chan­cen und Ri­si­ken der je­wei­li­gen Ver­sor­gung wie beispielsweise Ren­ten­an­rech­te durch die ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, Be­am­ten­ver­sor­gung oder be­trieb­li­che / pri­va­te Al­ters­vor­sor­ge, glei­cher­ma­ßen auf beide Ehe­part­ner verteilen und damit die bisherigen zum Teil grob fal­schen Tei­lungs­er­geb­nis­sen eliminieren.

Die alte Regelung benachteiligte häufig die aus­gleichs­be­rech­tig­ten Ehe­part­ner. in Zukunft soll jeder Ehegatte sein eigenes Rentenkonto, respektive eigene Ansprüche gegenüber dem Ver­sor­gungs­trä­ger erhalten (in­ter­nen Tei­lung). Abweichend davon kann auch aus­nahms­wei­se unter beiserseitiger Zustimmung eine "ex­ter­ne Tei­lung" vor­ge­nom­men wer­den, wobei der Ver­sor­gungs­trä­ger den aus­zu­glei­chen­den Ka­pi­tal­be­trag bei einem an­de­ren Ver­sor­gungs­trä­ger ein­zahlt. In einigen Fäl­len fin­det ein Ver­sor­gungs­aus­gleich nicht mehr statt: Ergenen sich nur ein­zel­ne ge­rin­ge Aus­gleichs­wer­te oder beidseitig  ähn­lich hohe gleich­ar­ti­gen An­rech­ten, soll das Fa­mi­li­en­ge­richt von der Durch­füh­rung des Aus­gleichs ab­se­hen. Die Wert­gren­ze für beide Fälle liegt bei der­zeit ca. 25 Euro als mo­nat­li­cher Ren­ten­be­trag.

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