Rentenaufteilung nach der Scheidung
Geschrieben von Admin • Freitag, 6. März 2009
Die Reform des Versorgungsausgleichs hat heute den Bundesrat passiert und somit kann das Gesetzt zum 1.9.2009 in Kraft treten. Mit dieser Reform wird die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen nach der Scheidung geregelt. Das neue Recht
soll Chancen und Risiken der jeweiligen Versorgung
wie beispielsweise Rentenanrechte durch die gesetzlichen
Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder betriebliche
/ private Altersvorsorge, gleichermaßen auf beide Ehepartner verteilen und damit die bisherigen zum Teil grob falschen
Teilungsergebnissen eliminieren.
Die alte Regelung benachteiligte häufig die ausgleichsberechtigten
Ehepartner. in Zukunft soll jeder Ehegatte sein eigenes Rentenkonto,
respektive eigene Ansprüche gegenüber dem Versorgungsträger
erhalten (internen
Teilung). Abweichend davon kann auch ausnahmsweise
unter beiserseitiger Zustimmung eine "externe Teilung"
vorgenommen werden, wobei der Versorgungsträger den
auszugleichenden Kapitalbetrag bei einem anderen
Versorgungsträger einzahlt. In einigen Fällen findet ein
Versorgungsausgleich nicht
mehr statt: Ergenen sich nur einzelne geringe Ausgleichswerte
oder beidseitig
ähnlich hohe gleichartigen Anrechten, soll das
Familiengericht von der
Durchführung des Ausgleichs absehen. Die Wertgrenze für
beide Fälle liegt bei derzeit ca. 25 Euro als monatlicher
Rentenbetrag.

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