Versicherungen und Minijobs

Geschrieben von Admin • Dienstag, 11. Juli 2006

Ab 1.06.2006 hat der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit ((Minijob)) eine Pauschalabgabe von 30% zu zahlen. Bislang lag der Betrag bei 25% auf den Verdienst.


Von den Abgaben gehen 15% in die ges. Renten-Versicherung, 2% an das Finanzamt als Lohnsteuer und 13% an die ((Gesetzliche Krankenversicherung)).
Damit bietet sich für den Minijobber die Möglichkeit, ab 1.7.2006 mit zusätzlichen 18€ aus eigener Tasche für einen vollwertigen Rentenversicherungsschutz bei einem 400 EUR Minijobeinkommen zu sorgen. Die Beträge werden dann auf die verschiedenen Wartezeiten angerechnet. Mit dieser eigen Aufstockung erwirbt der Minijobber dann auch Anspruch auf Zulagen bei der ((Riester-Rente)).

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